Allgemeine Geschäftsbedingungen
Webentwicklung, Hosting und Wartung
Stand: 1. Mai 2026
Anbieter: Softwareentwicklung Tobias Wiedenhöfer
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Softwareentwicklung Tobias Wiedenhöfer (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
1.2 Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nur geschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung, Webentwicklung, Programmierung, Hosting, Serverbetrieb, Wartung, Support, technische Betreuung, Suchmaschinenoptimierung, Beratung sowie sonstige digitale Dienstleistungen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektverträge, Servicevereinbarungen oder Auftragsverarbeitungsverträge gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
1.6 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber und die Bestätigung durch den Auftragnehmer, durch Unterzeichnung eines Vertrags, durch Beauftragung in Textform oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsschluss vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen relevanter Vertrags-, Rechnungs-, Ansprechpartner- oder Kontaktdaten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Leistung technisch, rechtlich, wirtschaftlich oder organisatorisch nicht zumutbar ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektvertrag, der Servicevereinbarung oder einer sonstigen schriftlichen bzw. elektronischen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3.2 Der Auftragnehmer schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Erweiterungen, Sonderwünsche, Anpassungen oder Supportleistungen sind gesondert zu vergüten.
3.3 Technische, gestalterische oder organisatorische Änderungen bleiben zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und den vereinbarten Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.4 Soweit der Auftragnehmer Einschätzungen zu Aufwand, Zeitplan, Reichweite, Ladezeiten, Suchmaschinenplatzierungen, Conversion-Raten oder wirtschaftlichen Ergebnissen abgibt, handelt es sich nur um Prognosen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg verbindlich zugesichert wurde.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Systeme, Frameworks, Bibliotheken, Open-Source-Komponenten, Hosting-Anbieter, Drittanbieter und Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
4. Leistungen im Bereich Webentwicklung und Webdesign
4.1 Leistungen im Bereich Webentwicklung und Webdesign können insbesondere umfassen:
- Konzeption und technische Beratung
- Gestaltung von Webseiten, Landingpages und Benutzeroberflächen
- Umsetzung von Webseiten, Webanwendungen und Schnittstellen
- Einrichtung und Anpassung von Content-Management-Systemen
- Entwicklung individueller Funktionen
- Einrichtung von Formularen, Datenbanken und Administrationsbereichen
- Performance-, Sicherheits- und SEO-Grundoptimierungen
- technische Migration bestehender Webseiten oder Daten
- Schulung oder Einweisung des Auftraggebers
4.2 Eine bestimmte gestalterische, wirtschaftliche oder suchmaschinenbezogene Wirkung wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
4.3 Suchmaschinenoptimierung umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Maßnahmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen bei Suchmaschinen oder für die Aufnahme einzelner Seiten in Suchmaschinenindizes.
4.4 Inhalte wie Texte, Bilder, Videos, Logos, Rechtstexte, Produktdaten, Preise, Unternehmensangaben oder sonstige Materialien werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Logos, Marken, Produktangaben, Preise, Datenschutzinformationen, Impressumsangaben und sonstige rechtlich relevante Inhalte.
5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, gegen unbefugten Zugriff zu sichern und dem Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht einer unbefugten Nutzung besteht.
5.5 Der Auftraggeber benennt auf Wunsch des Auftragnehmers einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für das Projekt.
6. Projektablauf, Termine und Abnahme
6.1 Projekttermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen vorzulegen und Teilabnahmen zu verlangen, sofern dies für den Projektablauf sinnvoll ist.
6.3 Nach Fertigstellung einer abnahmefähigen Leistung wird der Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme aufgefordert. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
6.4 Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung in Textform die Abnahme oder konkrete wesentliche Mängel, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
6.5 Eine produktive Nutzung, Veröffentlichung oder Freischaltung der Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.
7. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
7.1 Änderungswünsche, Erweiterungen oder Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Change Requests und werden gesondert vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn ein Änderungswunsch voraussichtlich zu zusätzlichem Aufwand, Mehrkosten oder Terminverschiebungen führt.
7.3 Kleinere Änderungen können nach Aufwand abgerechnet werden, wenn keine gesonderte Pauschale vereinbart wurde.
7.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, wenn diese technisch, rechtlich, wirtschaftlich oder organisatorisch nicht zumutbar sind.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt und nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
8.2 Leistungen können als Festpreis, monatliche Pauschale, jährliche Pauschale oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
8.3 Bei Abrechnung nach Zeitaufwand gelten die jeweils vereinbarten Stundensätze oder Tagessätze. Angefangene Abrechnungseinheiten können entsprechend der Vereinbarung berechnet werden.
8.4 Wiederkehrende Leistungen, insbesondere Hosting, Wartung, Support, Monitoring oder Lizenzkosten, werden monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
8.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.6 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
8.7 Bei Zahlungsverzug mit wiederkehrenden Leistungen ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, betroffene Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Auftraggeber trotz Mahnung nicht zahlt und die Sperrung verhältnismäßig ist.
8.8 Der Auftraggeber trägt alle Kosten, Gebühren und Steuern, die durch von ihm beauftragte Drittanbieter, Domains, Lizenzen, Zahlungsdienste oder sonstige externe Leistungen entstehen, sofern diese nicht ausdrücklich in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten sind.
9. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Auftraggeber erhält an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
9.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
9.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erlaubt ist.
9.4 An vorbestehenden Tools, Frameworks, Bibliotheken, Basiskomponenten, allgemeinen Methoden, Templates, Know-how, Routinen und wiederverwendbaren Codebestandteilen des Auftragnehmers erhält der Auftraggeber nur die Nutzungsrechte, die für den Betrieb des konkreten Projekts erforderlich sind.
9.5 Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber erkennt an, dass diese Lizenzbedingungen gesonderte Rechte und Pflichten enthalten können.
9.6 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Rechte, soweit rechtlich zulässig, beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer kann die Einräumung von Nutzungsrechten bis zur vollständigen Zahlung verweigern.
10. Drittanbieter, Domains, Lizenzen und externe Dienste
10.1 Soweit Domains, SSL-Zertifikate, E-Mail-Dienste, Zahlungsanbieter, Analyse-Tools, Karten-, Schrift-, Video-, Newsletter-, CDN-, Backup-, Monitoring- oder sonstige Drittanbieterdienste eingesetzt werden, gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
10.2 Der Auftragnehmer schuldet bei Domains regelmäßig nur die technische Unterstützung oder Vermittlung der Registrierung, nicht jedoch die tatsächliche Zuteilung oder dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten Domain.
10.3 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Domains, Marken, Namen, Inhalten und Drittanbieterdiensten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.
10.4 Kostenpflichtige Drittanbieterleistungen, Lizenzen, Plugins, Themes, Schriften, APIs oder sonstige externe Leistungen sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige technische Änderungen an Drittanbieterintegrationen vorzunehmen oder Alternativen vorzuschlagen, wenn externe Dienste geändert, eingeschränkt, eingestellt, unsicher oder unwirtschaftlich werden.
11. Hosting und Serverbetrieb
11.1 Hosting- und Serverleistungen umfassen nur die im jeweiligen Angebot oder in der Servicevereinbarung ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
11.2 Hosting kann insbesondere umfassen:
- Bereitstellung oder Verwaltung von Webspace, Servern oder Cloud-Infrastruktur
- Einrichtung von Domains, DNS, SSL/TLS und Datenbanken
- Betrieb von Webservern, Datenbanken und Applikationen
- technische Wartung und Sicherheitsupdates
- Backup- und Wiederherstellungsleistungen
- Monitoring und Fehleranalyse
- E-Mail- oder Transaktionsmail-Dienste, soweit vereinbart
11.3 Der Auftragnehmer kann Hosting-Leistungen auf eigener Infrastruktur oder über Drittanbieter erbringen. Der Auftraggeber wird über wesentliche eingesetzte Anbieter informiert, soweit dies datenschutzrechtlich oder vertraglich erforderlich ist.
11.4 Eine bestimmte Server-, Netzwerk- oder Dienstverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich als Service Level vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche SLA-Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer eine dem Leistungsumfang angemessene Verfügbarkeit nach dem Stand der Technik, jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit.
11.5 Kurzzeitige Unterbrechungen aufgrund von Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen, Angriffen, höherer Gewalt, Providerproblemen oder notwendigen technischen Maßnahmen begründen keine Ansprüche des Auftraggebers, sofern sie verhältnismäßig sind.
11.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen. Planbare Wartungsarbeiten sollen, soweit zumutbar, in Zeiten geringerer Nutzung erfolgen oder dem Auftraggeber vorab mitgeteilt werden.
11.7 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte IP-Adresse, Serverhardware, technische Konfiguration oder einen bestimmten Standort, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, technische Schutzmaßnahmen einzusetzen, insbesondere Firewalls, Rate-Limits, Spamfilter, Virenfilter, Prozessüberwachung, Login-Schutz, Blacklists oder vergleichbare Maßnahmen.
12. Wartung, Support und Managed Services
12.1 Wartungs- und Supportleistungen werden nur im vereinbarten Umfang erbracht. Ohne gesonderte Wartungs- oder Supportvereinbarung besteht kein Anspruch auf laufende Pflege, Aktualisierung, Überwachung oder Fehlerbehebung nach Projektabschluss.
12.2 Wartung kann insbesondere umfassen:
- technische Updates von Systemen, Frameworks, CMS, Plugins oder Abhängigkeiten
- Sicherheitsupdates
- Prüfung technischer Fehlermeldungen
- kleinere technische Anpassungen
- Monitoring der Verfügbarkeit
- Backupkontrolle
- technische Beratung
- Wiederherstellung im Störungsfall
12.3 Supportanfragen sind in Textform an die vereinbarten Kontaktwege zu richten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Supportanfragen nach Dringlichkeit, Sicherheitsrelevanz und wirtschaftlicher Zumutbarkeit zu priorisieren.
12.4 Soweit keine Reaktionszeiten ausdrücklich vereinbart sind, erfolgen Reaktion und Bearbeitung innerhalb angemessener Zeit während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers.
12.5 Notfälle sind insbesondere vollständige Ausfälle der Website, erhebliche Sicherheitsvorfälle oder Störungen zentraler produktiver Funktionen. Nicht als Notfälle gelten insbesondere Änderungswünsche, kosmetische Fehler, Inhaltsänderungen, Bedienungsfragen oder Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen.
12.6 Supportleistungen, die über die vereinbarte Pauschale hinausgehen, können nach vorheriger Ankündigung gesondert nach Aufwand berechnet werden.
12.7 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Fremdcode, Fremdplugins, Drittanbieter-Integrationen oder vom Auftraggeber selbst vorgenommene Änderungen zu warten oder zu reparieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
13. Datensicherung und Wiederherstellung
13.1 Datensicherungen erfolgen nur im vereinbarten Umfang. Art, Umfang, Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellbarkeit von Backups richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Servicevereinbarung.
13.2 Soweit nicht anders vereinbart, dienen Backups der technischen Wiederherstellung im Störungsfall und nicht der dauerhaften Archivierung einzelner Datenstände durch den Auftraggeber.
13.3 Der Auftraggeber bleibt für eigene lokale oder externe Sicherungskopien seiner Inhalte, Daten, E-Mails, Mediendateien, Zugangsdaten und sonstigen geschäftskritischen Informationen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine vollständige Backup-Verantwortung des Auftragnehmers vereinbart wurde.
13.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass jeder gewünschte frühere Datenstand jederzeit vollständig wiederhergestellt werden kann, sofern keine konkrete Backup-Garantie vereinbart wurde.
13.5 Vor wesentlichen eigenen Änderungen an der Website, Datenbank, Konfiguration oder Inhalten hat der Auftraggeber eine geeignete Sicherung zu veranlassen oder den Auftragnehmer mit einer Sicherung zu beauftragen.
14. Inhalte, rechtliche Verantwortung und untersagte Nutzung
14.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er bereitstellt, veröffentlicht, verarbeitet oder über die Leistungen des Auftragnehmers zugänglich macht.
14.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, missbräuchlichen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Inhalte, die gegen Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, Jugendschutzrecht oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen.
14.3 Untersagt sind insbesondere:
- Spam, unzulässige Werbung oder missbräuchlicher E-Mail-Versand
- Schadsoftware, Phishing, Betrugsseiten oder Angriffe auf IT-Systeme
- rechtswidrige, extremistische, beleidigende, verleumderische oder diskriminierende Inhalte
- Inhalte, die Kinder oder Jugendliche gefährden
- Mining, Farming oder vergleichbare ressourcenintensive Nutzung von Kryptowährungen
- Nutzung, die die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigt
14.4 Bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung ist der Auftragnehmer berechtigt, betroffene Inhalte, Funktionen oder Zugänge vorübergehend zu sperren, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Auftraggeber wird hierüber informiert, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
14.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Auftraggebers entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
15. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
15.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
15.3 Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne, soweit nicht ausdrücklich eine andere Rollenverteilung vereinbart wurde. Er ist insbesondere verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Informationspflichten, Einwilligungen, Datenschutzerklärungen und die Wahrung von Betroffenenrechten.
15.4 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten, besonders schutzwürdige Daten, Bewerberdaten, Gesundheitsdaten, Zahlungsdaten oder sonstige sensible Daten verarbeitet werden sollen.
15.5 Soweit Drittanbieter oder Unterauftragnehmer eingesetzt werden, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung und, soweit erforderlich, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
16. Zugangsdaten und Sicherheit
16.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten, API-Schlüssel, Passwörter, SSH-Zugänge, Token und sonstige Authentifizierungsmittel sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
16.2 Zugangsdaten dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Handlungen, die über von ihm eingerichtete oder weitergegebene Zugänge erfolgen, sofern er die Nutzung zu vertreten hat.
16.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, unsichere Zugangsdaten, veraltete Software, kompromittierte Accounts oder sicherheitsgefährdende Funktionen vorübergehend zu sperren oder anzupassen, sofern dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
16.4 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Verdachtsfälle, unbefugte Zugriffe oder sonstige Umstände, die die Sicherheit der Systeme beeinträchtigen können.
17. Mängel und Gewährleistung
17.1 Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel in Textform unter genauer Beschreibung zu melden.
17.2 Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.
17.3 Ein Mangel liegt nicht vor bei unerheblichen Abweichungen, Bedienfehlern, ungeeigneter Systemumgebung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, externen Providerstörungen, Drittanbieteränderungen, Browseränderungen, Updates externer Systeme oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
17.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen dauerhaft mit zukünftigen Versionen von Browsern, Betriebssystemen, Drittanbieter-APIs, Plugins, Themes, Frameworks oder externen Diensten kompatibel bleiben, sofern keine laufende Wartung vereinbart wurde.
17.5 Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Auftraggeber keine eigenmächtigen Änderungen an der betroffenen Leistung vorgenommen hat, es sei denn, die Änderung war für den Mangel nicht ursächlich.
18. Haftung
18.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
18.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
18.5 Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, sofern der Auftragnehmer den Datenverlust zu vertreten hat.
18.6 Für Störungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder Leistungsänderungen bei Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.
19. Vertragslaufzeit und Kündigung laufender Leistungen
19.1 Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme, sofern nicht ausdrücklich eine fortlaufende Betreuung vereinbart wurde.
19.2 Wiederkehrende Leistungen wie Hosting, Wartung, Support, Monitoring oder Lizenzverwaltung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde.
19.3 Wiederkehrende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.
19.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt oder die Sicherheit bzw. Stabilität der Systeme gefährdet.
19.5 Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen einzustellen und Daten nach angemessener Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende eine Datensicherung oder Datenübernahme zu veranlassen.
20. Herausgabe, Migration und Mitwirkung bei Anbieterwechsel
20.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Herausgabe, Migration oder Übertragung von Webseiten, Datenbanken, Domains oder technischen Zugängen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
20.2 Migrations-, Export- und Übergabeleistungen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.
20.3 Der Auftragnehmer schuldet keine Unterstützung bei Systemen, Konfigurationen oder Drittanbietern, auf die er keinen Zugriff hat oder bei denen eine Mitwirkung technisch, rechtlich oder organisatorisch nicht zumutbar ist.
20.4 Zurückbehaltungsrechte wegen offener Forderungen bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
21. Referenznennung
21.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenz zu nennen und die erbrachten Leistungen in angemessener Weise in Portfolio, Website, Präsentationen oder sozialen Medien darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
21.2 Vertrauliche Informationen, interne Daten oder nicht veröffentlichte Projektdetails werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht offengelegt.
22. Vertraulichkeit
22.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
22.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, technische Informationen, Quellcode, Strategien, Kundendaten, Preise, interne Unterlagen und sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder ihrer Natur nach vertraulich sind.
22.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverstoß bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
22.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
23.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden oder der Auftraggeber ihnen zugestimmt hat.
Ergänzende optionale Serviceanlage: Hosting, Wartung und Support
Diese Anlage kann ergänzend zu den AGB verwendet werden, wenn im Angebot oder Vertrag konkrete Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen beschrieben werden sollen.
A. Supportzeiten
Support erfolgt grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers:
Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
Abweichende Supportzeiten, Bereitschaften oder Notfallkontakte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
B. Überwachte Dienste
Soweit Monitoring vereinbart wurde, können insbesondere folgende Dienste überwacht werden:
- HTTP/HTTPS-Erreichbarkeit
- Serverlast
- Speicherplatz
- Datenbankdienst
- SSL-Zertifikate
- ausgewählte Hintergrundprozesse oder Queues
- ausgewählte Applikationsendpunkte
Monitoring bedeutet keine Garantie, dass Störungen vollständig verhindert oder sofort behoben werden können.
C. Backups
Soweit Backups vereinbart wurden, gilt:
- Backup-Häufigkeit: täglich (sofern gebucht)
- Aufbewahrungsdauer: 14 Tage
- Backup-Ort: separater Backup-Speicher
- Restore auf Anfrage nach Aufwand, sofern nicht anders vereinbart
D. Nicht enthaltene Leistungen
Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- inhaltliche Pflege der Website
- neue Funktionen oder Designänderungen
- rechtliche Prüfung von Inhalten oder Rechtstexten
- SEO-Monitoring oder laufende SEO-Betreuung
- Fehlerbehebung an Fremdcode oder Fremdplugins
- Wiederherstellung nach Schäden durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter
- 24/7-Bereitschaft
- garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten
E. Notfälle
Als Notfälle gelten insbesondere:
- vollständiger Ausfall der produktiven Website
- erhebliche Sicherheitsvorfälle
- kompromittierte Zugangsdaten oder Schadcode
- Ausfall zentraler produktiver Funktionen
Notfallleistungen außerhalb vereinbarter Supportzeiten werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder im Einzelfall möglich und zumutbar ist.